Kanzlei für Familienrecht
Hoberg & Rubart-Rosentreter
Den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht kann nur durch einen Anwalt bzw. Anwältin gestellt werden. Es herrscht Anwaltszwang.
Nein, eine Anwältin kann nur einen Ehegatten vertreten. Sofern es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt, reicht es, wenn nur ein Ehegatte eine Anwältin oder Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt. Allerdings sollte der andere Ehegatte sich zumindest im Vorfeld anwaltlich beraten lassen.
Eine reine Online-Scheidung gibt es nicht.
Die Kommunikation zwischen Anwältin und Mandant/-in kann zwar online erfolgen, soweit dies ausreichend ist. Der Scheidungsantrag wird von der Anwältin auch online beim zuständigen Gerichtr gestellt. Zum Scheidungstermin müssen die Ehegatten aber mit der antragestellenden Anwältin beim Gericht erscheinen. Dort werden sie zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört.
Kanzlei Hoberg & Rubart-Rosentreter
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